Allgemeine Geschäftsbedingungen LSD-Maschinenservice – Simon Dirr und Manuel Lautenbacher GbR.

Stand 06.2019

Geltungsbereich, Vertragsabschluss
1.1. Wir erbringen sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir diesen nicht in jedem Einzelfall widersprechen. Ihre Anerkennung durch uns bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.2. Alle Vereinbarungen, die wir mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung von Vertragen treffen, bedürfen der Schriftform. Insbesondere mündlicheNebenabreden, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend.
1.3. AIIe Angaben, wie Maße, Gewichte, Leistungsdaten, Abbildungen, Beschreibungen, Skizzen undZeichnungen in Katalogen, Broschüren und Preislisten und sonstigen Drucksachen oderelektronischen Medien sind nur annähernd, jedoch bestmöglich erteilt, sind jedoch für uns insoweitunverbindlich. Das Gleiche gilt für derartige Angaben der Hersteller.
1.4. An Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen, dem Auftraggeber überlassenenAngebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Käufer darf diesenur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeben.
1.5. Die mündliche, telefonische oder schriftliche Anforderung unseres Service-Personals zurBeratung, Diagnose, Montage, Installation, Inbetriebsetzung, Inspektion und/oder Reparatur vonMaschinen, Anlagen oder Geräten stellt einen verbindlichen Auftrag seitens des Auftraggebers anuns dar.
1.6. Für den Umfang von Lieferungen (Verschleiß- oder Ersatzteilen) ist ausschließlich unsereschriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Im Falle eines Angebots mit zeitlicher Bindung undfristgemäßer Annahme gilt das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.Nebenabreden, sonstige Vereinbarungen und Änderungen bedürfen immer unserer schriftlichenBestätigung.
1.7. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es seidenn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Leistungsumfang I Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
2.1. Wir setzten für die durchzuführenden Arbeiten und/oder Beratung qualifiziertes und geschultesPersonal ein. Wir stellen im erforderlichen Umfang Wartungsmaterial, Diagnose- undTesteinrichtungen zur Verfügung.2.2. Von uns avisierte Technikertermine sind nicht bindend. Wir tragen für eine zeitnahe Einhaltungder Termine unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers Sorge. Sofern allerdings solcheTermine nicht eingehalten werden können, kann der Auftraggeber hieraus keineSchadensersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere wegen Produktionsausfall, gegen unsgeltend machen.
2.3. Unser Service-Personal erstellt über die durchgeführten Arbeiten einen Leistungsnachweis, dervom Auftraggeber zu unterschreiben ist.
2.4. Für die Dauer der Arbeiten hat der Auftraggeber dem Service-Personal die erforderlichenHilfskräfte und Hilfsmittel, wie Werkzeuge, Hebe- und Transportmittel, Heizung, Beleuchtung,Betriebskraft oder dergleichen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Bedienung dieser Hilfsmittelerfolgt nur durch das Personal des Auftraggebers oder auf dessen Gefahr.
2.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Beachtungbestehender Sicherheitsvorschriften sowie für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen,insbesondere die Maschinen, an denen Reparaturen durchgeführt werden sollen, zu säubern. Er hatunser Personal auf spezielle, in seinem Betrieb bestehende Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.
2.6. Erforderliche innerbetriebliche Arbeitsgenehmigungen, Ausweise etc. beschafft derAuftraggeber auf seine Kosten.
2.7. Der Auftraggeber benennt einen seiner am Einsatzort tätigen Mitarbeiter als Ansprechpartnerfür unser Service-Personal.

3. Preise , Zahlungsbedingungen I Aufrechnung
3.1. Die von uns in Rechnung gestellte Vergütung berechnet sich, soweit nichts anderes vereinbartist, nach unserem Servicesätzen-Inland, oder-bei Auslandseinsätzen-nach unserem Servicesätzen-Ausland. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuerin der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Sie istsofern nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Wir sind berechtigt, dem Besteller.Abschlagszahlungen i.H.V.90% des Wertes der jeweils erbachten Serviceleistungen in Rechnung zustellen.
3.2. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatzder Europäischen Zentralbank zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibtunberührt. Der Auftraggeber kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang derRechnung/Zahlungsaufstellung oder Empfang der Gegenleistung in Verzug.
3.3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zur, wennseine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
3.4. Serviceleistungen sind falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben,sofortnach Leistungserbringung ohne jeglichen Abzug.
3.5. Ersatzteillieferungen sind falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungenangegeben, zahlbar 10 Tage.

4. Servicevergütung
4.1. Wir berechnen unsere Tätigkeit nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen fürServicedienstleistungen.
4.2. Im Einsatzbereich von Deutschland erreichen die Monteure des Auftragnehmers den Einsatzortregelmäßig durch Benutzung von Kraftfahrzeugen. Die Berechnung der Fahrtkosten (km-Pauschaleund Fahrzeit) erfolgt, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gemäß denvereinbarten Verrechnungssätzen für Servicedienstleistungen und werden gesondert in Rechnunggestellt. Grundlage ist hierbei immer die Entfernung zwischen Einsatzort (Standort desVertragsgegenstandes) und Geschäftssitz des Auftragnehmers I Wohnort des Technikers.
4.3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelndeLeistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, stehen uns Rechte aus § 321 BGB(Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann berechtigt, alle verjährten Forderungen aus der laufendenGeschäftsverbindung mit dem Auftraggeber fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich dieUnsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehen Lieferungen und Leistungen aus derGeschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.

5. Lieferzeiten und Lieferfrist
5.1. Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Lieferungsgegenstanddas Lager des Unternehmers verlassen, bzw. die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteiltworden ist.
5.2. Bei Arbeitskämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb desEinflussbereiches des Unternehmers liegen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das gilt auch,wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstanden sind. Falls derHinderungsgrund länger als drei Monate dauert, steht beiden Vertragsteilen das Recht zu, vomVertrag durch schriftliche Mitteilung zurückzutreten.
5.3. Für den Fall, dass eine Vertragserfüllung aus anderen Gründen nicht rechtzeitig erbracht wird,hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu gewähren, nach deren fruchtlosem Ablauf erunter Ausschluss weitergehender Rechte vom Vertrag zurücktreten kann. Diese Beschränkung aufdas Rücktrittsrecht gilt nicht für Nichtkaufleute, die jedoch ebenfalls eine angemessene Nachfrist zu setzten haben. Ohne grobes Verschulden beschränkt sich in diesem Fall der nachzuweisendeVerzugsschaden auf 0,5% des Vertragspreises der rückständigen Leistung für jede volleVerzugswoche, höchstens jedoch auf 5 % des Vertragspreises.
5.4. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowerden ihm vierzehn Tage vom Tage der Bekanntgabe der Versandbereitschaft angerechnet, die beiDritten entstandenen Lagerkosten berechnet. Für den Fall, dass der Gegenstand beim Unternehmerlagert, betragen die Lagerkosten 0,5% des Nettorechnungsbetrages je Monat. Der Unternehmer istberechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenden Nachfrist über den Leistungsgegenstandanderweitig zu verfügen oder den Besteller mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.
5.5. Die Einhaltung der Lieferfristensetzt die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers aus demVertrag voraus. Dies gilt auch für Verpflichtungen aus anderen Geschäften mit dem Auftraggeber.
5.6. Nicht benötigte Ersatzteile sowie im Austausch gegen Neu Teile ausgebaute defekte Teile sindmaximal innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Neu Teile an uns zurückzuliefern.

6. Gefahrübergang
6.1. Die Gefahr geht mit dem Versand des Liefergegenstandes auf den Käufer über. Dies gilt auchdann, wenn absprachegemäß Teillieferungen erfolgen oder wir noch weitere Leistungenübernommen haben. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart ist, ist diese fürden Gefahrübergang maßgebend. Der Käufer darf die Abnahme bei Vorliegen eines nichtwesentlichen Mangels nicht verweigern.
6.2. Auf Wunsch des Käufers versichern wir auf seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-,Transport-, Feuer und Wasserschäden sowie sonstige versicherbaren Risiken.
6.3. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. eine Abnahme infolge von Umständen, die derKäufer zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft bzw.Abnahmebereitschaft auf den Käufer über. Wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und Kosten desKäufers die Versicherungen abzuschließen, die er verlangt.6.4. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

7. Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrecht
7.1. Das Eigentumsrecht an den eingebauten Ersatz- und Zubehörteilen verbleibt bis zurvollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit demAuftraggeber beim Auftragnehmer, soweit diese bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlussesbestanden haben. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherheit für diejeweilige Saldoforderung.
7.2. Bei Einbau der Ersatz-und Zubehörteil ein andere, nicht dem Auftragnehmer gehörendeGegenstände derart, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, erwirbt derAuftragnehmer Miteigentum an der anderen Sache im Verhältnis des Wertes der eingebauten Teilezu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw.Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache desAuftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, wird vereinbart, dass der Auftraggeber anteilmäßigMiteigentum überträgt.
7.3. Dem Auftragnehmer stehe wegen der Forderungen für die von ihm erbrachten Leistungen einPfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinem Besitz gelangten Vertragsgegenstandes desAuftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführtenArbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mitdem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus derGeschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, sowie die Ansprüche unbestritten, vom Auftraggeberanerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.4. Für den Fall, dass ein Pfandrecht gemäß Ziffer 2 nur deshalb nicht entsteht, weil der Auftragnicht entsteht, weil nicht Eigentümer des Vertragsgegenstandes ist, tritt der Auftraggeber denAnspruch oder die Anwartschaft auf Eigentumsübertragung oder Rückübertragung nachvollständiger Tilgung bestehender Ansprüche Dritter an den Auftragnehmer ab und ermächtigt ihnunwiderruflich, für den Auftraggeber zu erfüllen. Eine Verpflichtung, anstelle des Auftraggebers zuerfüllen, besteht für den Auftragnehmer jedoch nicht.
7.5. Der AG darf die von KE erstellte Software in jeder Form weiterentwickeln und beliebigverwerten. Dies schließt auch das Recht zur Veräußerung an Dritte ein. Deshalb überträgt KE dem AG für alle zurzeit bekannten Nutzungsarten ein ausschließliches, übertragbares, unwiderruflichesund unbeschränktes Nutzungsrecht. Die Rechte nach §§ 13 und 25 UrhG sind ausgeschlossen.

8. Mängelansprüche, Gewährleistung

8.1. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Sachmängel hat derAuftraggeber unverzüglich nach Abnahme der Leistung schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche undbei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkannte Sachmängel hat der Auftraggeber unverzüglichnach Entdeckung, jedoch spätestens mit Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichenGewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen.
8.2. Sollte der Auftragnehmer eine mängelbehaftete Leistung erbracht haben, hat der AuftraggeberGelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, sofern nicht dieNacherfüllung für den Auftraggeber im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umständevorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt desAuftraggebers rechtfertigen. Ein etwaiges Wahlrecht zwischen Beseitigung des Mangels undLieferung einer mangelfreien Sache steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Nimmt derAuftraggeber den Leistungsgegenstand in Kenntnis des Mangels in Betrieb, ist der Auftragnehmerfür hieraus entstandene Schäden nicht verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür,dass der Schaden nicht auf die Inbetriebnahme des Leistungsgegenstandes zurückzuführen ist.Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert hat derAuftraggeber das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben vorbehaltlich der Regelung 9. unberührt.
8.3. Abgesehen von den Fällen in Ziffer 2 besteht ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nur dann,wenn die Pflichtverletzung, aufgrund derer der Rücktritt erklärt werden soll, der Auftragnehmer zuvertreten hat.
8.4. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Abnehmen der vertragsgegenständlichenLeistungen.
8.5. Hat der Auftraggeber nach Leistungserbringung den Vertragsgegenstand an einen anderen alsden Leistungsortverbracht, ohne dass dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht, gehendie hierdurch für die Nachbesserung erforderlichen Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers.
8.6. Für Sach-und Rechtsmängel von Ersatzteilen leisten wir unter Ausschluss weiterreichenderAnsprüche Gewähr wie folgt: Sachmängel bei Neuteilen: All diejenigen Ersatzteile sind innerhalbeiner Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Gefahrübergang -unentgeltlich nach unserer Wahlnachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegendenUmstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglichmitzuteilen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Zur Vornahme aller uns notwendigerscheinenden Nachbesserung und Nachlieferung haben Sie uns die erforderliche Zeit undGelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für daraus etwa entstehende Folgenbefreit. Sachmängel bei gebrauchten Ersatzteilen: Die Gewährleistungsfrist für gebrauchteErsatzteile beträgt 6 Monate. Dies gilt auch für Austauschteile. Sachmängel bei instandgesetztenErsatzteilen: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate für die reparierten Komponenten desErsatzteiles.
8.7. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oderunsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Einbau oder Inbetriebsetzung durch Sie oderdurch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nichtordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneterBaugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht von uns zuverantworten sind.

9. Schadensersatzansprüche, Haftung
9.1. Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. von§ 284 BGB stehendem Käufer bei Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur zu
9.2. bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten Bei vorsätzlicher oder fahrlässigerVerletzung des Leben, Körpers oder der Gesundheit bei Nichteinhaltung von Garantiezusagen, beivorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Haftung nach demProdukthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
9.3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzvergeblicher Aufwendungen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweitwir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen der Verletzung des Lebens,Körpers oder der Gesundheit oder der Nichteinhaltung von Garantien haften.
9.4. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstanden sind,dass er telefonische Anweisungen fehlerhaft umgesetzt hat.
9.5. Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufersnicht verbunden.
9.6. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch imHinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter undErfüllungsgehilfen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1. Erfüllungsort ist bei Lieferungen ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unserLager. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten istdas an unserem Geschäftssitzzuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeberan seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das materielle Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen OberVerträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
10.3. Bei Stornierungen seitens des Auftraggebers machen wir grundsätzlich eine pauschale in Höhevon 20 % des Auftragswertes geltend, es sei denn, wir weisen dem Auftraggeber höhere unsentstandene Kosten nach.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB nicht. ln keinem Fall ist eine solcheBestimmung die die AGB des Käufers zu ersetzten. Eine unwirksame Bestimmung wird durch diegesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
10.5. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Auftraggebererhaltenen Daten unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten undzu speichern bzw. durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.